Unser Trinkwasser
Herausforderungen der Wasserwirtschaft
Der Klimawandel wird die Wasserwirtschaft in Zukunft vermehrt vor Herausforderungen stellen. Um die Trinkwasserversorgung auch in Zukunft flächendeckend zu gewährleisten, muss in einigen Regionen die Infrastruktur gestärkt und ausgebaut werden. Diese kommt bei stark steigender Trinkwassernachfrage an heißen Sommertagen an einigen Orten an ihre Grenzen. Zudem ist es dringend erforderlich, der öffentlichen Trinkwasserversorgung einen Vorrang bei der Trinkwassernutzung einzuräumen. Die Versorgung der Bevölkerung mit Trinkwasser für den menschlichen Gebrauch muss bei der Nutzung von Trinkwasserressourcen immer an erster Stelle stehen.
Damit die Wasserversorgung auch in Zukunft gesichert bleibt, muss investiert werden, zum Beispiel in neue Leitungssysteme, Aus- bzw. Neubau von Talsperren, Ausweisung von Wasserschutzgebieten, Wasserwerke und Rückhaltebecken. Genehmigungs- bzw. Ausweisungsverfahren für die Wasserwirtschaft sollten vereinfacht und beschleunigt werden.
Auch Verbraucherinnen und Verbraucher können dazu beitragen, in anhaltenden Trockenperioden die Wasserressourcen zu schützen. Wir haben einige Tipps zusammengestellt:
Trinkwasser in Lingen
In der Stadt Lingen wird seit dem Jahre 1909 eine zentrale Wasserversorgung betrieben. Sie befindet sich von Anfang an ununterbrochen in städtischer Hand. Im Gegensatz zur Strom- und Gasversorgung beschränkt sich das Versorgungsgebiet der Wasserversorgung auf das Stadtgebiet vor der Eingemeindung der Ortsteile.
Gewinnung und Leitungsnetz
Die Stadtwerke Lingen verfügen über zwei Wasserwerke. Eines der Werke befindet sich an der Kaiserstraße, während das andere in Mundersum errichtet worden ist. Die Kapazität beider Werke liegt bei insgesamt 480 Kubikmeter pro Stunde.
Für die Wassergewinnung stehen in den Wassergewinnungsgebieten ''Stroot'' und ''Mundersum'' insgesamt 10 Versorgungsbrunnen zur Verfügung. Die genehmigte Fördermenge beträgt 2 Mio. Kubikmeter pro Jahr. Das gesamte Wasserleitungsnetz der Stadtwerke Lingen GmbH hat eine Länge von 150 km. Das entspricht der Entfernung zwischen Lingen und Duisburg.
Preise Trinkwasser
Der Wasserpreis setzt sich zusammen aus dem Verbrauchspreis und einer Grundgebühr. Sie richtet sich nach der Größe des Zählers.
Grundpreistarif ab 01.01.2023 | netto | brutto (7%) | |
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Verbrauchspreis in EUR/m³ | 1,45 | 1,55 | |
Monatliche Grundgebühr bei einem Zähler in EUR | |||
bis Anschlussweite 3/4' (Standard) | 4,60 | 4,92 | |
bis Anschlussweite 1' | 5,70 | 6,10 | |
bis Anschlussweite 1 1/2' | 11,20 | 11,98 | |
bis Anschlussweite DN 50 | 18,00 | 19,26 | |
bis Anschlussweite DN 80 | 47,00 | 50,29 | |
bis Anschlussweite DN 100 | 55,00 | 58,85 |
Die Bruttopreise enthalten die gesetzliche Umsatzsteuer von 7%.
Sondertarif
Bei einer Abnahmemenge von über 50.000 m³ Wasser im Abrechnungsjahr ist der Abschluss einer Sondervereinbarung möglich.
Wasserentnahme aus Hydranten
Die Wasserentnahme aus Hydranten wird ohne Rücksicht auf die Höhe des Verbrauchs nach der höchsten Stufe des allgemeinen Wasserverkaufs berechnet.
Standrohr-Vermietung für gewerbliche Kunden
Für unsere gewerblichen Kunden (keine Privatkunden) bieten wir die Vermietung von Standrohren an. Das Bearbeitungsentgelt (je Vermietung bzw. bei Dauervermietung jährlich) beträgt 69,02 EUR inkl. Mehrwertsteuer (= 64,50 EUR netto).
Der Mietpreis je Tag liegt bei 2,68 EUR inkl. Mehrwertsteuer (= 2,50 EUR netto). Der Wasserverbrauch wird nach den allgemein gültigen Tarifpreisen für Trinkwasser abgerechnet.
Den Inbetriebsetzungsantrag, Auftrag zur Lieferung von Wasser, das Preisblatt und eine Broschüre zum richtigen Umgang mit Trinkwasser und der Trinkwasser-Installation finden Sie unten bei den Downloads.
Downloads
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Streitbeilegungsgesetz
Hinweise zu Verbraucherbeschwerden / Streitbeilegungsverfahren
Die Stadtwerke Lingen GmbH haben sich gemäß §36 des Verbraucherstreitbeilegungsgesetzes freiwillig zur Teilnahme am Schlichtungsverfahren bei der Allgemeinen Verbraucherschlichtungsstelle zur Beilegung von Streitigkeiten, die Verbraucherverträge in dem Bereich Wasser betreffen, verpflichtet. Voraussetzung dafür ist, dass Sie sich an unser Unternehmen gewandt haben und keine beidseitig zufriedenstellende Lösung gefunden wurde.
Allgemeine Verbraucherschlichtungsstelle des Zentrums für Schlichtung e.V.
Straßburger Straße 8
77694 Kehl am Rhein
Telefon: 07851 7957940
Telefax: 07851 7957941
Internet: www.verbraucher-schlichter.de
E-Mail: mail@verbraucher-schlichter.de
Online-Beilegung verbraucherrechtlicher Streitigkeiten (ODR-Verordnung)
Rechtliche Basis für die ODR-Verordnung ist die die EU-Verordnung 524/2013, die in den Mitgliedstaaten unabhängig von nationalen Gesetzen zum Fernabsatzrecht oder dem geplanten Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG) gilt.
Bei der Plattform zur Klärung von Online-Streitigkeiten der Europäischen Kommission (OS-Plattform) handelt es sich um eine Internetseite der EU. Sie stellt eine weitere Anlaufstelle für Verbraucher und Unternehmer dar, die Streitigkeiten aus Online-Verträgen außergerichtlich und freiwillig beilegen wollen. Dafür wird zum Beispiel ein elektronisches Beschwerdeformular bereitgestellt. Zudem soll der Beschwerdegegner - in der Regel der Online-Händler - über die Beschwerde informiert werden. Der Verbraucher soll bei der Ermittlung der zuständigen "Stelle für alternative Streitbeilegung" unterstützt werden.
Internet: https://ec.europa.eu/consumers/odr/
Kontakt
STADTWERKE LINGEN GMBH
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