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Messstellenbetrieb - Smartmeter

Digitaler Stromzähler

Smartmeter - bereit für die Energie der Zukunft

Das Ziel der Energiewende in Deutschland ist es, bis zum Jahr 2050 hauptsächlich „sauberen Strom“ aus regenerativen Quellen wie Wind- und Wasserkraft, Sonnenenergie, Geothermie oder nachwachsenden Rohstoffen zu beziehen. Diese Energiequellen stehen nur dezentral oder witterungsabhängig zur Verfügung. Um Angebot und Nachfrage an Strom in Einklang zu bringen, braucht es eine feinere Abstimmung. Der Einbau der digitalen Stromzähler hilft, ein intelligentes Stromnetz zu schaffen.

Moderne Messeinrichtungen und Zähler

Rund 32.000 Privat- und Gewerbekunden der Stadtwerke Lingen müssen in den kommenden Jahren mit neuen Zählern ausgestattet werden. Dies besagt das am 2. September 2016 in Kraft getretene Gesetz zur „Digitalisierung der Energiewende.“ Kernstück dieses Gesetzes ist das Messstellenbetriebsgesetz (MbG).

Der Austausch der Zähler wird vom Messstellenbetreiber (MsbG) veranlasst. In Lingen ist der grundzuständige Messstellenbetreiber die Stadtwerke Lingen GmbH. Der Austausch der Zähler hat bereits begonnen und muss bis 2032 abgeschlossen sein. 
Als Kunde müssen Sie zunächst gar nichts tun. Sie werden rechtzeitig von uns über anstehende Termine informiert.

Die Hauptaufgabe des Stromzählers bleibt unverändert: Er misst den Stromverbrauch zuverlässig und kontinuierlich. Im Vergleich zum Vorgänger kann der neue Zähler nicht nur den klassischen Zählerstand anzeigen, sondern auch den Energieverbrauch. So kann der eigene Energieverbrauch viel genauer eingeschätzt und darauf reagiert werden.

Messstellenbetrieb und Preisblätter

Informationen zum Messstellenbetriebsgesetz

Informationen zum Messstellenbetriebsgesetz §37 Abs1. MsbG und unser Preisblatt für Moderne Messeinrichtungen und Intelligente Messsysteme finden Sie auf unserer Netzseite.

Messstellenvertrag
Gemäß § 9 Abs. 1 Satz 1 Nr.1 MsbG hat grundsätzlich jeder Messstellenbetreiber mit Anschlussnutzern (Letztverbraucher und EEG-/KWK-Anlagenbetreiber) bzw. in den Fällen des § 6 MsbG mit Anschlussnehmern einen Vertrag über die Durchführung des Messstellenbetriebs zu schließen. Diese Verpflichtung gilt dabei ausschließlich für den Stromsektor und nur für die Durchführung des Messstellenbetriebs mit modernen Messeinrichtungen und intelligenten Messsystemen.

Der Messstellenvertrag zwischen dem grundzuständigen Messstellenbetreiber und dem Anschlussnutzer kommt gemäß § 9 Abs.3 MsbG dadurch zustande, dass der Anschlussnutzer nach der Installation einer modernen Messeinrichtung oder eines intelligenten Messsystems (weiterhin) Elektrizität aus dem Netz der allgemeinen Versorgung entnimmt.

Den von uns verwendeten Messstellenvertrag und unser Preisblatt finden Sie hier.
 

FAQ's Smartmeter und Messstellenbetrieb

Worin unterscheiden sich „alter Zähler“, moderne Messeinrichtungen und intelligente Messsysteme?
Bei wem müssen digitale Stromzähler installiert werden und ist der Stromzählerwechsel verpflichtend für alle?
Wie werden Datensicherheit und Datenschutz gewährleistet (bei iMS)?
Was kosten die neuen Messsysteme?
Welche Daten werden gespeichert (bei iMS)?
Was ist ein Messstellenbetreiber?
Wer ist der grundzuständige Messstellenbetreiber?
Wer trägt die Kosten für den Einbau der neuen Stromzähler?
Wie erfolgt die Abrechnung der Entgelte für den Messstellenbetrieb?

Kontakt

STADTWERKE LINGEN GMBH
Team Messwesen
Waldstraße 31
49808 Lingen (Ems)

Fon 0591 91200-441
E-Mail: msb@stadtwerke-lingen.de