Skip to main content

Rechtliche Hinweise

Zwei Hände halten ein Tablet - darauf ist ein Formular zu sehen.

 

 

Informationen über Möglichkeiten zur Abwendung von Versorgungsunterbrechungen

 
Bei drohender Unterbrechung der Versorgung mit Strom oder Gas aufgrund von Zahlungsrückständen kann der Kunde beispielsweise bei folgenden Beratungsstellen Informationen über Möglichkeiten zu Vermeidung der Unterbrechung
kostenfrei erhalten:

-    örtliche Verbraucherzentrale (zu finden unter: www.verbraucherzentrale.de/beratung)

-    Schuldnerberatung (zu finden unter: schuldnerberatungsatlas.destatis.de)

-    örtliches Sozialamt (z.B. für Leistungen nach dem SBG II oder SGB XII).
 

Darüber hinaus sind wir als Grundversorger verpflichtet, dem Kunden spätestens bei Ankündigung der Versorgungsunterbrechung den Abschluss einer Abwendungsvereinbarung anzubieten. Bei der Abwendungsvereinbarung handelt es sich um eine Kombination aus einer unentgeltlichen Ratenzahlungsvereinbarung sowie einer Vorauszahlungsvereinbarung. Der Kunde hat bis zur Durchführung der Versorgungsunterbrechung somit die Gelegenheit, durch Annahme der Erklärung die Sperrung abzuwenden. Solange sich der Kunde an die in der Vereinbarung hinterlegten Zahlungsverpflichtungen hält, unterbleibt die Versorgungsunterbrechung. Wenn der Kunde allerdings gegen die Pflicht zur Ratenzahlung oder zur Vorauszahlung verstößt, wird die Versorgungsunterbrechung durchgeführt. Der Kunde muss die Abwendungsvereinbarung in Textform annehmen. Dazu kann der Kunde uns entweder eine unterschriebene Vereinbarung zusenden oder per E-Mail mitteilen, dass er mit der Abwendungsvereinbarung einverstanden ist; ein Telefonanruf reicht nicht aus.

Downloads

Hinweise zu Verbraucherbeschwerden / Streitbeilegungsverfahren

 

Fragen oder Beschwerden im Zusammenhang mit Ihrer Energielieferung können an unseren Ideen und Beschwerdeservice per Post an Stadtwerke Lingen GmbH, Waldstraße 31, 49808 Lingen (Ems), telefonisch unter 0591 91200-0 oder per E-Mail an presse@stadtwerke-lingen.de gerichtet werden.


Der Verbraucherservice der Bundesnetzagentur für den Bereich Elektrizität und Gas stellt Ihnen Informationen über das geltende Recht, Ihre Rechte als Haushaltskunde und über Streitbeilegungsverfahren für die Bereiche Elektrizität und Gas zur Verfügung und ist unter folgenden Kontaktdaten erreichbar:

Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post, Eisenbahnen, Verbraucherservice,

Postfach 8001

53105 Bonn

Telefon: 030-22480-500 oder 01805 101000 - bundesweites Infotelefon

Telefax: 030 22480-323

E-Mail: verbraucherservice-energie@bnetza.de.


Zur Beilegung von Streitigkeiten nach § 111 a EnWG kann ein Schlichtungsverfahren bei der Schlichtungsstelle Energie beantragt werden. Voraussetzung dafür ist, dass Sie sich an unser Unternehmen gewandt haben und keine beidseitig zufriedenstellende Lösung gefunden wurde. Unser Unternehmen ist zur Teilnahme am Schlichtungsverfahren der Schlichtungsstelle Energie verpflichtet.

Schlichtungsstelle Energie e.V.

Friedrichstr. 133
10117 Berlin

Telefon: 030 2757240-0

Telefax: 030 2757240-69

Internet: www.schlichtungsstelle-energie.de

E-Mail: info@schlichtungsstelle-energie.de


Die Stadtwerke Lingen GmbH haben sich gemäß §36 des Verbraucherstreitbeilegungsgesetzes freiwillig zur Teilnahme am Schlichtungsverfahren bei der Allgemeinen Verbraucherschlichtungsstelle zur Beilegung von Streitigkeiten, die Verbraucherverträge in dem Bereich Wasser betreffen, verpflichtet. Voraussetzung dafür ist, dass Sie sich an unser Unternehmen gewandt haben und keine beidseitig zufriedenstellende Lösung gefunden wurde.

Allgemeine Verbraucherschlichtungsstelle des Zentrums für Schlichtung e.V.

Straßburger Straße 8

77694 Kehl am Rhein

Telefon: 07851 7957940

Telefax: 07851 7957941

Internet: www.verbraucher-schlichter.de

E-Mail: mail@verbraucher-schlichter.de


Online-Beilegung verbraucherrechtlicher Streitigkeiten (ODR-Verordnung)

Rechtliche Basis für die ODR-Verordnung ist die die EU-Verordnung 524/2013, die in den Mitgliedstaaten unabhängig von nationalen Gesetzen zum Fernabsatzrecht oder dem geplanten Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG) gilt.

Bei der Plattform zur Klärung von Online-Streitigkeiten der Europäischen Kommission (OS-Plattform) handelt es sich um eine Internetseite der EU. Sie stellt eine weitere Anlaufstelle für Verbraucher und Unternehmer dar, die Streitigkeiten aus Online-Verträgen außergerichtlich und freiwillig beilegen wollen. Dafür wird zum Beispiel ein elektronisches Beschwerdeformular bereitgestellt. Zudem soll der Beschwerdegegner - in der Regel der Online-Händler - über die Beschwerde informiert werden. Der Verbraucher soll bei der Ermittlung der zuständigen "Stelle für alternative Streitbeilegung" unterstützt werden.

Internet:

https://ec.europa.eu/consumers/odr/

 

Gewinnspielregeln

Die nachfolgenden Teilnahmebedingungen gelten für sämtliche Gewinnspiele, die von der Stadtwerke Lingen GmbH auf Facebook/Instagram veranstaltet werden.

1. Geltungsbereich, Begriffsbestimmungen

(1) Für die Vertragsbeziehung zwischen dem Veranstalter und dem Teilnehmer im Zusammenhang mit Instagram Gewinnspielen - nachfolgend Gewinnspiel genannt - gelten ausschließlich die nachfolgenden Teilnahmebedingungen in ihrer zum Zeitpunkt der Teilnahme gültigen Fassung. Abweichende Bedingungen des Teilnehmers werden nicht anerkannt, es sei denn, der Veranstalter stimmt ihrer Geltung ausdrücklich zu.

(2) Der Teilnehmer ist Verbraucher, soweit der Zweck der Teilnahme nicht überwiegend seiner gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugeordnet werden kann. Dagegen ist Unternehmer jede natürliche Person, juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, die bei der Teilnahme in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt.

2. Verantwortlicher Veranstalter

(1) Für das Gewinnspiel ist ausschließlich der Veranstalter verantwortlich.
Stadtwerke Lingen GmbH, Waldstraße 31, 49808 Lingen

Vertretungsberechtigte Geschäftsführer:
Dipl.-Ing. (FH) Hans-Martin

Dipl.-Wirtschaftsjur. (FH) Thorsten Schlamann, LL.M.

(2) Das Gewinnspiel steht in keiner Verbindung zum Unternehmen Facebook und wird auch in keiner Weise von Facebook bzw. Instagram gesponsert, unterstützt oder organisiert.

3. Teilnahmeberechtigung

Teilnahmeberechtigt an den Gewinnspielen der Stadtwerke Lingen GmbH sind ausschließlich natürliche und voll geschäftsfähige Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben (Volljährigkeit) mit Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland.

4. Teilnahmebedingungen

Die Teilnahme ist kostenlos und unabhängig von dem Erwerb von Waren oder Dienstleistungen. Mit der Teilnahme an dem Gewinnspiel akzeptiert der Teilnehmer diese Teilnahmebedingungen. Über die konkreten (weiteren) Voraussetzungen der Teilnahme wird der Teilnehmer im Rahmen des Gewinnspiels informiert.

5. Allgemeine Pflichten des Teilnehmers

(1) Der Teilnehmer verpflichtet sich, bei der Mitteilung der zur Teilnahme an dem Gewinnspiel erforderlichen Daten vollständige, verständliche und wahrheitsgemäße Angaben zu machen. Eine Mehrfachteilnahme ist grundsätzlich ausgeschlossen. Der Teilnehmer erklärt sich zudem einverstanden, per E-Mail über seinen Gewinn benachrichtigt zu werden.

(2) Soweit nichts gesondert vereinbart ist, sind die Preise vor Ort beim Veranstalter abzuholen. Eine Barauszahlung der Sachwerte oder ein Tausch der Gewinne ist nicht möglich. Der Gewinnanspruch des Teilnehmers ist grundsätzlich nicht übertragbar.

6. Gewinn

(1) Ein in der Gewinnspiel-Beschreibung gegebenenfalls bildlich dargestellter Gewinn ist nicht zwingend mit dem zu gewinnenden Gegenstand identisch. Abweichungen, insbesondere im Modell und Farbe u. Ä. sind möglich. Die Stadtwerke Lingen GmbH und /oder der Preissponsor können nötigenfalls einen dem als Preis präsentierten Gegenstand gleichwertigen Gegenstand mittlerer Art und Güte auswählen.

(2) Die Barauszahlung des Gewinnwertes oder der Umtausch eines Gewinns ist nicht möglich. Der Anspruch auf den Gewinn kann vom Gewinner nicht an Dritte abgetreten werden.

(3) Falls nicht anders geregelt verfällt der Gewinnanspruch nach Ablauf von 4 Wochen nach Gewinnauslosung, wenn der Gewinner unter den von ihm angegebenen Kontaktdaten nicht erreichbar ist, oder wenn sich dieser nicht innerhalb von 4 Wochen nach Bekanntgabe des Gewinns bei der Stadtwerke Lingen GmbH meldet.

7. Berichterstattung/Promotion/Bildrechte

(1) Der Gewinner erklärt sich damit einverstanden, dass sein Name im Rahmen der Berichterstattung über das Gewinnspiel von der Stadtwerke Lingen GmbH veröffentlicht wird.

(2) Soweit der Gewinner nicht ausdrücklich widerspricht, ist er mit Teilnahme am Gewinnspiele damit einverstanden, dass etwaige Fotografien von ihm, bei der Gewinnübergabe und ggfs. bei der Durchführung einer gewonnenen Reise durch die Stadtwerke Lingen GmbH bzw. von dieser beauftragten Dritten gefertigt werden, ebenfalls zeitlich, räumlich und inhaltlich unbegrenzt im Rahmen seriöser Berichterstattung veröffentlicht werden.

8. Gewährleistung/Schadenersatz

(1) Soweit Gewinne von einem Kooperationspartner/Preissponsor gestiftet werden, haftet die Stadtwerke Lingen GmbH nicht für etwaige Sach- und/oder Rechtsmängel an dem Gewinn. Etwaige Ansprüche des Gewinners bestehen in diesem Fall allein gegen den Kooperationspartner/Preissponsor.  

(2) Darüber hinaus ist eine Haftung der Stadtwerke Lingen GmbH begrenzt auf Schäden, welche von dieser oder einem ihrer Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig oder durch die Verletzung von Kardinalspflichten verursacht wurde, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Gewinnspieles überhaupt erst ermöglicht und auf deren Erfüllung der Teilnehmer regelmäßig vertraut und vertrauen darf. Die Haftungsbeschränkung gilt nicht für Schäden durch die Verletzung von Leben, Körper und/oder Gesundheit. Die Haftungsbegrenzung gilt auch für Angestellte und Erfüllungsgehilfen der Stadtwerke Lingen GmbH.

10. Abbruch eines Gewinnspieles

(1) Die Stadtwerke Lingen GmbH behält sich vor, ein Gewinnspiel zu jedem Zeitpunkt ohne Vorankündigung abzubrechen oder zu beenden. Von dieser Möglichkeit kann insbesondere dann Gebrauch gemacht werden, wenn aus technischen Gründen oder rechtlichen Gründen eine ordnungsgemäße Durchführung des Spiels nicht gewährleistet werden kann.

11. Sonstiges

(1) Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

(2) Das Gewinnspiel unterliegt ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Sollten einzelne dieser Bedingungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Teilnahme - und Durchführungsbedingungen hiervon unberührt.

(3) Die Teilnahme- und Durchführungsbedingungen dürfen von der Stadtwerke Lingen  GmbH jederzeit ohne Vorankündigung und Angabe von Gründen geändert werden. Ergänzungen und Nebenabreden hinsichtlich der Bedingungen für die Gewinnabwicklung bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

12. Schlussbestimmungen

(1) Sofern es sich bei dem Teilnehmer um einen Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus der Teilnehme zwischen Teilnehmer und dem Veranstalter der Sitz des Veranstalters. Das Recht des Veranstalters, das Gericht an einem anderen gesetzlichen Gerichtsstand anzurufen, bleibt hiervon unberührt.

(2) Die Teilnahmebedingungen bleiben auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner Punkte in ihren übrigen Teilen verbindlich.