Nach dem Notfallplan gibt es drei Krisenstufen: Frühwarnstufe, Alarmstufe und Notfallstufe. Erst in der Notfallstufe greift der Staat in den Gasmarkt ein. Die Energiewirtschaft verfügt über ein breites Instrumentarium an Vorsorgemaßnahmen, um auf Herausforderungen bei der Gasversorgung reagieren zu können. So sehen die Regelungen des Energiewirtschaftsgesetzes ein stufenweises Vorgehen bei der Abschaltung der Netzkunden vor. Der Umfang und Fortschritt hängt dabei von der potentiellen Gasmangellage ab. Hierbei sind wegen ihrer besonderen Schutzbedürftigkeit insbesondere die privaten Haushalte so lange wie möglich mit Erdgas zu versorgen. Auch systemrelevante Industrie- und Gewerbekunden sind besonders geschützt.
Im Sinne einer verantwortungsvollen Krisenvorsorge und für den Fall, dass eine Engpasssituation auftritt, werden die Stadtwerke Lingen - Netz entsprechend ihre Gas-Netzkunden informieren und sich mit diesen zu dem Thema austauschen.