Zum Antrag Stromkostenzuschuss. (Stadt Lingen)
Antragsberechtigt für einen Stromkostenzuschuss sind
- Lingener Familien mit zwei und mehr Kindern oder einem behinderten Kind
- Haushalte/Familien, die eine pflegebedürftige Person im Sinne des § 14 Sozialgesetzbuch (SGB) XI mit der Zuordnung zu einer Pflegestufe nach § 15 SGB XI im eigenen Haushalt betreuen und versorgen.
- Inhaber einer Ehrenamtskarte
- Die Einkommensgrenze für die Auszahlung des Zuschusses liegt bei 36.800 € bzw. 42.000 € Bruttojahreseinkommen für eine Familie mit zwei Kindern. Ab dem dritten Kind erhöht sich der Betrag um jeweils 3.000 €. Werbungskosten können berücksichtigt werden.