Zudem ist in der novellierten Bauverordnung vorgesehen, dass alle neuen Wohngebäude ab diesem Zeitpunkt für eine spätere Installation von PV-Anlagen vorbereitet werden müssen. Auf allen überwiegend gewerblich genutzten Gebäuden mit mehr als 75 m² Dachfläche, für die nach dem 31. Dezember 2022 ein Bauantrag, ein Antrag auf bauaufsichtliche Zustimmung oder eine Mitteilung nach § 62 eingereicht wird, muss auf mind. 50 Prozent der Dachfläche eine PV-Anlage errichtet werden. (pv-magazine.de)