Für den Erwerb und die Installation einer PV-Anlage und eines Batteriespeichers muss keine Mehrwertsteuer mehr gezahlt werden. So kann der zukünftige Anlagenbetreiber einiges an Kosten einsparen. Die Regelung gilt auf für die kleineren Balkonanlagen.
Entfall der Einkommenssteuer
Zusätzlich dazu entfällt auch die Einkommenssteuer sowohl für alte, als auch für neue PV-Anlagen bis 30 kWp. Der Anlagenbetreiber muss somit nicht mehr die Erträge für die Einspeisung an das Finanzamt abführen.
Ausnahmen vom Nullsteuersatz
Ausgenommen von der Befreiung sind allerdings Reparaturen ohne die gleichzeitige Lieferung von Ersatzteilen, die weiterhin mit 19 Prozent Umsatzsteuer belegt sind.