Kann Ihr Energielieferant, mit dem Sie einen Vertrag geschlossen haben, Sie nicht mehr mit Energie versorgen, springen wir als Ihr Grund- oder Ersatzversorger ein, damit Ihre Versorgung unterbrechungsfrei sichergestellt ist. Wenn Sie Fragen zur Ersatzversorgung haben, kontaktieren Sie gerne unser Team im Kundencenter. Im Folgenden finden Sie Antworten auf die häufigsten Fragen zur Grund- und Ersatzversorgung von Haushaltskunden.
Was bedeutet Grundversorgung mit Strom?
Bei der Grundversorgung für Strom handelt es sich um einen Standard-Tarif, mit dem jeder Haushalt bundesweit automatisch mit Energie versorgt ist. Sobald Sie in Ihrem neuen Zuhause den Lichtschalter betätigen, sind Sie automatisch Kunde in der Grundversorgung. Es sei denn, Sie haben vorher einen anderen Energieliefervertrag abgeschlossen.
Wann kommt man in die Ersatzversorgung - wann in die Grundversorgung ?
Sie landen in der Ersatzversorgung, • wenn Ihr Versorger die Belieferung einstellt. Mögliche Gründe hierfür sind eine Insolvenz des Anbieters oder die Kündigung der Netznutzung durch den Netzbetreiber. • wenn der Anbieterwechsel scheitert. • wenn Sie Energie aus dem Netz entnehmen, aber weder mit dem Grundversorger noch mit einem anderen Anbieter einen Liefervertrag abschließen wollen.
Sie landen in der Grundversorgung, • wenn Sie Ihren Sondervertrag mit einem anderen Anbieter als dem Grundversorger kündigen, ohne einen neuen Vertrag abzuschließen. Denkbar ist dies zum Ende der Vertragslaufzeit. • wenn Sie Ihr Sonderkündigungsrecht nach einer Preisänderung oder Vertragsänderung nutzen und keinen neuen Vertrag abschließen. • wenn Sie Energie aus dem Netz entnehmen ohne vorherigen Vertragsschluss etwas nach einem Umzug bei erstmaligem Bezug. • wenn Ihr Anbieter Ihnen unberechtigt kündigt. In der Regel führt das im Hintergrund zu einem geordneten Ab- und Anmeldevorgang durch den Netzbetreiber. Daraufhin werden Sie dem Grundversorger in der Grundversorgung zugeordnet.
Wie lange gilt die Grundversorgung ?
Die Grundversorgung mit Strom stellt eine gesetzlich festgeschriebene Absicherung dar. Diese sorgt dafür, dass Sie grundsätzlich immer mit Strom beliefert werden können. Die Grundversorgung gilt unbefristet. Sie bleiben in der Grundversorgung also solange, bis Sie aktiv kündigen oder sich für einen anderen Tarif entscheiden.
Was ist ein Grundversorger?
Der Grundversorger ist das Energieversorgungsunternehmen eines örtlichen Netzgebietes, welches die meisten Haushaltskunden versorgt. Alle drei Jahre ermittelt der örtliche Netzbetreiber den zuständigen Grundversorger und gibt diesen auf seiner Internetseite bekannt. In manchen Netzgebieten gibt es für Strom und Erdgas unterschiedliche Grundversorger.
Wohne ich im Grundversorgungsgebiet der Stadtwerke Lingen ?
Auf der Netzgebietskarte der Stadtwerke Lingen sehen Sie, wo unsere Strom, Gas- und Wasserversorgungsgebiete sind. Netzgebietskarte Stadtwerke Lingen
Wie lange läuft die Ersatzversorgung Strom oder Erdgas?
Die Ersatzversorgung endet spätestens nach drei Monaten. Wird kein neuer Liefervertrag abgeschlossen und weiterhin Energie verbraucht, kommt ein Grundversorgungsvertrag mit dem Grundversorger zustande.
Was ist die Grundversorgung mit Erdgas ?
Als Bewohner einer Immobilie haben Sie einen gesetzlichen Anspruch auf die Grundversorgung mit Strom und Erdgas. Wenn Sie umziehen und für Ihr neues Zuhause nicht innerhalb eines vorgeschriebenen Zeitraums einen Energielieferanten beauftragen, ist Ihre Versorgung dennoch abgesichert. Es ist sichergestellt, dass Sie von Anfang an mit ihrer Erdgas-Heizung heizen, mit warmem Wasser duschen und auf dem Gasherd kochen können. Wenn Sie in Grundversorgungsgebiet der Stadtwerke Lingen wohnen, beliefern wir Sie als Haushaltskunde (§ 3 Nr. 22 EnWG) gemäß der Gasgrundversorgungsverordnung im Niederdrucknetz (GasGVV) sicher und zuverlässig mit Erdgas.
Warum bin ich in der Grundversorgung Erdgas?
Jeder Haushaltskunde hat einen Anspruch auf Versorgung mit Strom und Gas durch den Grundversorger. Dieser ist gesetzlich dazu verpflichtet.Ein Grundversorgungsvertrag kommt automatisch durch den Verbrauch von Energie zustande, z. B. bei Entnahme von Gas in der neuen Wohnung für die Heizung. Das geht auf die Gasgrundversorgungsverordnung (GasGVV) zurück. Dieser Fall tritt aber nur ein, wenn vorher kein anderer Energieliefervertrag abgeschlossen wurde.