1. Wozu ist die EEG-Umlage da?
Die EEG-Umlage, mit der Stromverbraucher den Ausbau von erneuerbaren Energien finanziell mittragen, ist schon seit vielen Jahren ein Bestandteil der Stromkosten und beträgt seit Beginn des aktuellen Jahres 3,723 ct/kWh netto (4,43 ct/kWh brutto). Die EEG-Umlage ist eine von insgesamt sieben staatlichen Umlagen und Abgaben, die insgesamt mehr als 40 Prozent des Strompreises ausmachen.
2. Wie erfolgt die EEG-Senkung?
Die EEG-Umlage ist bereits zum 01.01.2022 von 6,5 ct/kWh auf 3,723 ct/kWh netto (4,43 ct/kWh brutto) gesunken. Damit die Endverbraucher schnell von den stark gestiegenen Energiekosten entlastet werden, entfällt die Umlage nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) bereits zum 01. Juli 2022 und wird auf 0,0 ct/kWh gesetzt.
Da diese Preissenkung für alle Stromkunden in Deutschland gilt, ist keine vorherige schriftliche Mitteilung erforderlich. Das Wichtigste vorab: Die Kunden der Stadtwerke Lingen müssen nichts weiter tun, denn die Umstellung des Verbrauchspreises erfolgt automatisch. Die Senkung um 3,723 ct/kWh (4,43 ct/kWh brutto) wird ab dem 01.07.2022 Ihrem Arbeitspreis abgezogen.
Kunden der Stadtwerke können diese Preissenkung ab dem 01.07.2022 in Ihrer nächsten Jahresverbrauchsabrechnung nachvollziehen. In dieser wird eine Verbrauchsabgrenzung zum 30. Juni 2022 vorgenommen. Dafür erfolgt eine rechnerische Ermittlung des Zählerstands durch das Abrechnungssystem der Stadtwerke Lingen auf Basis des jeweiligen bisherigen Verbrauches.
3. Wie hoch ist die Ersparnis?
Die Stadtwerke Lingen geben die Entlastung vollständig an ihre Stromkunden weiter. Die Senkung der EEG-Umlage auf 0,0 ct/kWh ergibt beispielhaft bei einem Durchschnittskunden mit einem Verbrauch von 2.500 kWh/Jahr eine jährliche Ersparnis in Höhe von etwa 110 Euro brutto. Eine vierköpfige Familie mit einem Verbrauch von 4.000 kWh/Jahr hat eine jährliche Ersparnis in Höhe von etwa 177 Euro brutto.
4. Werden die Abschläge nach der EEG-Senkung automatisch angepasst?
Die Abschläge werden nicht automatisch angepasst. Das erfolgt im Rahmen der nächsten Jahresverbrauchsabrechnung. Alternativ können die Kunden auch eine Ablesung Ihres Stromzählers vom 30. Juni 2022 übermitteln. Am bequemsten ist dies online über "Zählerstände melden" (Formulare):
https://www.stadtwerke-lingen.de/formulare-und-auftraege/zaehlerstaende-melden