Ab dem 1. April 2024 wird wieder der reguläre Satz von 19 % anstelle von 7 % Mehrwertsteuer angewendet. Um Kunden Unannehmlichkeiten zu ersparen, wurden die Abschläge für das Jahr 2024 bereits im Voraus mit einem Mehrwertsteuersatz von 19 % berechnet.
Daher sind im April keine Änderungen der Abschläge erforderlich. In der nächsten Jahresabrechnung wird Gas und Wärme selbstverständlich bis zum 31. März 2024 mit 7 % Mehrwertsteuer abgerechnet. Wenn Sie Ihre Zählerstände übermitteln möchten, können Sie dies gerne über unser Online Formular "Zählerstand melden" erledigen.