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24 Stunden-Lieferantenwechsel
Neue Vorgaben beim An- & Abmelden von Stromverträgen
Ab dem 6. Juni 2025 treten neue gesetzliche Vorgaben in Kraft: Der Wechsel des Stromanbieters ist dann innerhalb von nur 24 Stunden möglich – vorausgesetzt Ihre Vertragslaufzeiten und Kündigungsfristen lassen das zu. Ob bei einem Umzug oder einem Anbieterwechsel – Sie profitieren von einem deutlich schnelleren und flexibleren Ablauf.
Wichtig: Eine rückwirkende An- oder Abmeldung ist künftig nicht mehr erlaubt – sie muss immer im Voraus erfolgen.
Die Bundesnetzagentur hat diese Regelung bundesweit festgelegt. Ziel soll sein, die Energieversorgung schneller und einfacher zu machen. Damit alles reibungslos läuft, passen wir unsere Prozesse und Systeme entsprechend an.

Die wichtigsten Punkte im Überblick
- Ab dem 06. Juni 2025 ist ein Wechsel des Stromanbieters werktags innerhalb von 24 Stunden möglich.
- Kündigungsfristen und Vertragslaufzeiten bleiben trotz des schnellen Wechsels bestehen.
- Für den Wechsel benötigen Sie Ihre MaLo-ID, die Sie auf Ihrer Stromrechnung finden.
- Bei Umzügen muss die An- oder Abmeldung im Voraus erfolgen - rückwirkend geht das nicht mehr.
Der 24-Stunden-Lieferantenwechsel gilt nur für den Strombereich. Der Wechsel des Gasanbieters soll nach aktuellem Stand vorerst unberührt bleiben.
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